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Technische Regel [AKTUELL]
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Leitfäden und Normen für die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen werden innerhalb Europas von zahlreichen verschiedenen Organisationen veröffentlicht. Dieses Dokument dient als Vorlage bei der Erarbeitung, Überprüfung und Überarbeitung solcher nationaler Normen und Leitfäden. Diese Technische Spezifikation soll innerhalb Europas die Harmonisierung von Praktiken und Normen zu Brandmeldeanlagen unterstützen. Diese Spezifikation gilt für Anlagen, die für den Personenschutz und/oder den Sachgüterschutz vorgesehen sind. Die Spezifikation gilt für Anlagen mit mindestens einem Handfeuermelder oder einem Brandmelder. Die Anlagen dürfen im Brandfall Signale zur Ansteuerung von zusätzlichen Einrichtungen (wie stationäre Löschanlagen) und anderen Sicherheitsmaßnahmen und Aktionen (wie Abschaltung von Maschinen) liefern. Die Norm behandelt jedoch nicht diese zusätzlichen Einrichtungen oder zusätzliche Schaltungen als Schnittstelle zwischen diesen selbst. Diese Spezifikation behandelt keine Anlagen, die Alarmierungsfunktionen mit Funktionen verknüpfen, die keine auf einen Brand bezogene Funktion besitzen. Die Leitfäden enthalten keine Empfehlungen darüber, wann oder wann nicht in Gebäuden eine automatische Brandmeldeanlage montiert werden sollte. Bei der Erarbeitung dieser Leitfäden wurde davon ausgegangen, dass sie von Sachkundigen angewendet werden. Trotzdem werden auch Hinweise für andere Personen angegeben, die Brandmeldeanlagen kaufen oder betreiben. Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 sind keine Brandmeldeanlagen. Für diese Spezifikation ist der Arbeitskreis NA 031-02-01-02 AK "Planung, Instandhaltung, Montage" des Arbeitsausschusses NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.