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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese Technische Spezifikation beschreibt Systeme zur Bestimmung von Emissionen mittels kontinuierlich überwachter Prozessparameter (PEMS), die für die kontinuierliche Überwachung von Emissionen stationärer Quellen als Alternative und/oder Ausfallsicherung für automatische Messeinrichtungen (AMS) verwendet werden. PEMS definieren die Beziehung zwischen einer Reihe von charakteristischen Prozessparametern einer Emissionsquelle und der zugehörigen Emissionskonzentration. Falls die charakteristischen Prozessparameter kontinierlich gemessen werden, ist es mit einem PEMS möglich, die Emissionskonzentration der Emissionsquelle kontinuierlich zu bestimmen. PEMS werden mit Prozessdaten und, wo erforderlich, Emissionsdaten der Emissionsquelle erstellt. Das PEMS wird unter Verwendung dieser Daten modelliert. Ein PEMS enthält ein Emissionsmodell und ein Sensorvalidierungssystem für die Qualitätssicherung eingehender Prozessdaten. PEMS sind anlagenspezifische Systeme für die Überwachung der Emissionen und variieren hinsichtlich Methodologie und Auslegung: - relationale Modelle (Emissionskonzentration als Funktion eines oder mehrerer Prozessparameter): theoretische oder empirische Relationen, die an einen anlagenspezifischen Emissionsdatensatz angepasst werden; - nichtlineare, statistische Modelle, zum Beispiel Modelle neuronaler Netze oder andere, multiple Regressionstechniken. Diese Technische Spezifikation enthält Anforderungen an die Zertifizierung von PEMS-Software und an die Leistungsfähigkeit und Qualitätssicherung eines PEMS, um die Eignung für die Messaufgabe nachzuweisen und sicherzustellen, dass das PEMS im Betrieb dauerhaft mit der spezifizierten Leistungsfähigkeit arbeitet. Das in dieser Technischen Spezifikation beschriebene Verfahren wurde nicht validiert. Die Anwendung des in dieser Technischen Spezifikation beschriebenen Verfahrens im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Emissionen sollte daher im Vorfeld mit dem Auftraggeber und gegebensfalls mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Diese Technische Spezifikation richtet sich insbesondere an die Hersteller von PEMS, an Prüfinstitute, die Eignungsprüfungen solcher Systeme durchführen, und an Behörden, die für die Emissionsüberwachung zuständig sind. Diese Technische Spezifikation behandelt insbesondere Aspekte des Umweltschutzes und der Qualitätskontrolle bei der Emissionsüberwachung. Für diese Technische Spezifikation ist das Gremium NA 134-04-03-10 UA "Emissionsermittlung mit automatischen Einrichtungen" von DIN zuständig.