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Technische Regel [AKTUELL]
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Ziel dieser Technischen Spezifikation (TS) besteht darin, allen Verantwortlichen in Gesundheitseinrichtungen Leitlinien zum Sicherungsmanagement zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Managementsystemnorm. Sie behandelt den Schutz von Personen, kritischen Prozessen, Vermögenswerten und Informationen gegen Sicherheitsbedrohungen. Diese Technische Spezifikation gilt für Krankenhäuser und Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen erbringen, unter anderem psychiatrische Kliniken, Seniorenheime, Einrichtungen für Behinderte. Außerdem gilt sie für selbstständige im Gesundheitswesen praktizierende qualifizierte Personen. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Brandschutz sind nicht Gegenstand dieser Technischen Spezifikation. Diese Technische Spezifikation ist keine Managementsystemnorm. Sie kann jedoch im Rahmen eines Managementsystems, zum Beispiel EN ISO 9001, angewendet werden. Der Einsatz von Sicherungstechniken und -technologien in der Europäischen Union unterliegt verschiedenen Einschränkungen durch Aufsichtsbehörden und durch den Gesetzgeber, weshalb es wichtig ist, diese Einschränkungen zu berücksichtigen. Je nach Gesundheitssystem in den einzelnen Ländern der Europäischen Union kann die Anwendung der Leitlinien unterschiedlich ausfallen. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-05 FBR "Fachbereichsausschuss Sicherheit und Schutz des Gemeinwesens" bei DIN zuständig.