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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese Technische Spezifikation wurde verfasst, um Unternehmen in der Lieferkette von Textilien bei der Festlegung von umweltbezogenen Anbietererklärungen für Textilprodukte, basierend auf genauen und nachprüfbaren Angaben zu unterstützen und um die Verwendung umweltbezogener Anbietererklärungen zu harmonisieren und damit die Endverbraucher beim Erwerb von Textilprodukten mit einer geringeren negativen Umweltwirkung zu unterstützen und das Umweltbewusstsein zu steigern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die umweltbezogenen Anbietererklärungen für Textilprodukte zuverlässig sind und auf einer eindeutigen, transparenten, genauen und dokumentierten Methodik basieren. Die umweltbezogenen Anbietererklärungen für Textilprodukte können von jedem Unternehmen der textilen Lieferkette, einschließlich Herstellern, Importeuren, Großhändlern, Einzelhändlern und so weiter gemacht werden. In vielen Branchen einschließlich der Textilbranche gibt es zahllose Angebote für "ökologische" Erzeugnisse und ihre Zahl nimmt stetig zu. Die Umwelt ist jetzt der Schwerpunkt, auf den sich viele Unternehmen in ihrer Strategie ausrichten. Diese Tendenz führt allerdings zu ausufernden Erklärungen über Textilprodukte, und diese Erklärungen sind manchmal nur schwer verständlich, wie "nachhaltig", "verantwortlich", "biologisch", "natürlich", "biologisch abbaubar" oder können sogar missbräuchlich sein, wie zum Beispiel "Greenwashing". Der Zweck der vorliegenden Technischen Spezifikation besteht darin, Antworten auf die nachstehenden Fragen zu geben: Was ist die Bedeutung dieser Begriffe und was können sie tatsächlich garantieren? Wie können wir die Umwelteigenschaften der betreffenden Textilprodukte genau erkennen? Was sind die praktischen Bedingungen für die Verwendung dieser Begriffe? Die Umweltaussagen für Textilprodukte sind möglich in Form von schriftlichen oder graphischen Erklärungen oder Symbolen auf Produkt- oder Verpackungsaufschriften oder in Produktliteratur, wie technischen Bulletins, Unternehmenswerbung, Werbematerial und so weiter. Diese Technische Spezifikation legt Leitlinien für die Entwicklung und Verwendung umweltbezogener Anbietererklärungen für Textilien (zum Beispiel Fasern, Garne, Flächengebilde), Textilprodukte (zum Beispiel Bekleidung) und textile Produktteile (zum Beispiel Polsterstoff bei Möbeln) fest, die die Grundlagen, Methodik und Vorschriften für einige, in Umwelterklärungen üblicherweise verwendete Begriffe einschließt. Diese Technische Spezifikation bietet keinen Ersatz für irgendwelche, auf Textilprodukte anwendbare gesetzliche Anforderungen, die sich auf Umweltinformationen, Umweltaussagen oder Umweltkennzeichnungen oder auf eine sonstige gesetzliche Anforderung beziehen. Dieses Dokument (CEN/TS 16822:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird.
Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 106-01-20 AA, "Ökologische, umweltfreundliche Textilien; SpA zu CEN/TC 248/WG 32" im DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm).