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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Technische Regel [AKTUELL]
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Die Technische Spezifikation CEN/TS 16817-2 (DIN SPEC 33972) legt ein Verfahren fest, mit dem Pollen - insbesondere Pollen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Bienenvölker, insbesondere die sammelnden Flugbienen, durchstreifen aktiv ein Gebiet und sind daher flächenbezogene Sammler. Sammelbienen befestigen die gesammelten Pollen auf der Außenseite ihrer Hinterbeine (Pollenladung). Im Inneren des Bienenstocks werden diese Pollenladungen in Wabenzellen in der Nähe des Brutnestes verbracht (Bienenbrot). Außerdem tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Der Nektar enthält Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist, oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten beziehungsweise auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenstock werden Nektar und Honigtau zu Honig konvertiert und gelagert. Honig, Pollenladung und Bienenbrot können als Probenmatrices für die anschließende Pollenanalyse genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik zu konzentrieren. Die mikroskopische Analyse dient der Identifizierung der verschiedenen Pollenarten sowie zur quantitativen Bestimmung der Exposition gegenüber den betrachteten Zielpollenarten. Die GVO-Exposition wird durch molekularbiologische Verfahren ermittelt: Zur Analyse der Pollen-DNA werden quantitative PCR-Verfahren eingesetzt, die in dieser Technischen Spezifikation (CEN/TS 16817-2) beschrieben werden. Die wesentlichen Grundlagen für das Verständnis dieser Technischen Spezifikation sind in der Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 dargestellt. Für das GVO-Monitoring muss die Sammlung von Pollen in den Probenmatrices Honig, Pollenladung und Bienenbrot in Verknüpfung mit der technischen Pollensammlung betrachtet werden (CEN/TS 16817-1).