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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Technische Regel [AKTUELL]
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Diese Technische Spezifikation legt ein Messverfahren zur Bestimmung der partikelgebundenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffverbindungen (PAH) Benz[a]anthracen (BaA), Benzo[b]fluoranthen (BbF), Benzo[j]fluoranthen (BjF), Benzo[k]fluoranthen (BkF), Dibenz[a,h]anthracen (DBahA), Indeno[1,2,3-cd]pyren (INP) und Benzo[ghi]perylen (BghiP) in Außenluft fest, das im Zusammenhang mit den Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG angewendet werden kann. Außerdem werden Leistungskenngrößen und Leistungskriterien für das Messverfahren festgelegt, die auf einer Probenahmedauer von 24 h beruhen. Die Technische Spezifikation beschreibt ein Messverfahren, das die Probenahme der ausgewählten PAH-Verbindungen als Bestandteil des PM10, die Probenextraktion und die Analyse mit Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie (HPLC) in Kombination mit einem Fluoreszenzdetektor (FLD) oder mit Gaschromatographie in Kombination mit massenspektrometrischer Detektion (GC/MS) umfasst. Das Verfahren ist anwendbar im Konzentrationsbereich von etwa 0,04 ng/m3 bis etwa 20 ng/m3 für BaA, BbF, BjF, BkF, BaP, INP und BghiP sowie etwa 0,02 ng/m3 bis etwa 2 ng/3 für DBahA. Diese Technische Spezifikation ist von besonderem Interesse für Messinstitute und Überwachungsbehörden.