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Technische Regel [AKTUELL]
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In der vorliegenden Technischen Spezifikation werden die Verfahrensweisen und Hilfsmittel zur Einführung einer unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung angemessenen Beleuchtung festgelegt. Visuelle Aspekte, Ausstellungs- und Konservierungsaspekte werden berücksichtigt, die Auswirkungen der Beleuchtungsgestaltung auf die Bewahrung von Kulturgut werden erörtert. Es werden Empfehlungen für Mindest- und Höchstwerte des Beleuchtungsniveaus aufgeführt. Ziel ist die Bereitstellung eines Instrumentes für die Aufstellung gemeinsamer europäischer Grundsätze und einer Anleitung, die Kuratoren, Konservatoren und Projektleitern dabei hilft, eine fachgerechte und die Exponate erhaltende Beleuchtung zu bestimmen. Die vorliegende Technische Spezifikation deckt die Beleuchtung von Objekten des kulturellen Erbes in öffentlichen und privaten Ausstellungsstätten ab. Beleuchtungen in anderen Zusammenhängen von kulturellem Erbe, wie zum Beispiel Ausstellungen unter freiem Himmel und so weiter, werden nicht berücksichtigt.
Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 005-01-36 AA "Erhaltung des kulturellen Erbes, SpA zu CEN/TC 346" im Normenausschuss Bauwesen (NABau) verantwortlich.