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Technische Regel [AKTUELL]
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Der Zweck dieser Technischen Spezifikation ist die Darstellung des Managements von Schlamm (sowohl vor als auch nach der Behandlung), um sicherzustellen, dass er für die verfügbaren Entsorgungsmöglichkeiten geeignet ist. Schlamm ist der unvermeidliche Rückstand bei der Behandlung von Roh- und Trinkwasser sowie kommunalen und industriellen Abwässern. Diese Technische Spezifikation gilt für alle Arten von Schlamm, mit denen sich das Technische Komitee CEN/TC 308 beschäftigt, einschließlich Schlamm aus der Behandlung von industriellen Abwässern vergleichbar mit der Behandlung von kommunalen Abwässern und aus Frischwasser-Aufbereitungsanlagen. Bei der Berücksichtigung der möglichen Qualität von Schlamm sollte daran gedacht werden, dass kommunale Abwasserschlämme aus bereits entsorgten Materialien bestehen und somit unbeständiger sind als viele Industrieschlämme, die aus Materialien bekannter Herkunft bestehen, oder Schlämme aus der Behandlung von Oberflächen- oder Grundwasser. Die Schlammqualität sollte die Anforderungen der Entsorgungsmöglichkeiten erfüllen, egal, ob auf Böden, durch thermische Behandlung oder als letztes Mittel durch die Deponierung. Generell gilt, dass ein Schlamm hoher Qualität für eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten geeignet ist, was einen größeren Handlungsspielraum zulässt. Qualitativ hochwertige Schlämme sind wahrscheinlich für derartige Entsorgungsmöglichkeiten geeignet, die mit maximaler Nachhaltigkeit und minimaler Umweltverschmutzung verbunden sind. Das Management von Schlamm wird zunehmend komplexer werden, da Umweltnormen zunehmend strenger und Entsorgungsmöglichkeiten immer stärker durch Gesetze und die Öffentlichkeit eingeschränkt werden. Die Schlammqualität steht im Mittelpunkt der Entwicklung einer guten fachlichen Praxis der Schlammerzeugung mit Blick auf dessen Bestimmung (Verwertung oder Beseitigung). Die Schlammqualität hängt von der Zusammensetzung der eingeleiteten Stoffe und der Art der Behandlung, einschließlich anschließender Lagerung, ab. Die Qualität von Schlamm kann durch verschiedene biologische, chemische und physikalische Eigenschaften gekennzeichnet werden: - biologische Eigenschaften umfassen die mikrobiologische Stabilität der organischen Bestandteile im Schlamm, den Geruch und die hygienischen Eigenschaften; - chemische Eigenschaften umfassen: - den Gehalt an potentiell toxischen Stoffen (PTS), zu denen sowohl anorganische (Metalle, Nichtmetalle und andere Mineralstoffe) als auch organische Verunreinigungen gehören; - Konzentrationen und Form (Verfügbarkeit) von Pflanzennährstoffen und Hauptbestandteilen des Schlamms; - physikalische Eigenschaften umfassen entweder einen flüssigen, halbflüssigen (pastösen) oder festen Zustand sowie ästhetische Faktoren, die zum Beispiel mit dem Entfernen von unansehnlichem Abfall durch wirksames Sieben verbunden sind. Der Heizwert ist ein Qualitätskriterium, wenn der Schlamm verbrannt werden oder als Brennstoff dienen soll. Weitere physikalische Eigenschaften umfassen das Eindick- und Entwässerungsvermögen. Die Konsistenz dieser unterschiedlichen Eigenschaften ist auch ein wichtiger Aspekt für die Qualität des Schlamms und für die Fähigkeit, dessen Endbestimmung (Verwertung oder Beseitigung) zu bestimmen. Zur Messung der Qualitätsparameter des Schlamms sollten genormte Verfahren angewendet werden, falls diese vorhanden sind. Es besteht ein zunehmender Bedarf, eine umfassende Reihe genormter und harmonisierter Verfahren zu entwickeln, die gleichermaßen von den Managern und Bedienern angewendet werden können, um die Qualität des Schlamms für die Bearbeitung, den Prozessablauf und innerbetriebliche Zwecke zu bestimmen. Diese Technische Spezifikation berücksichtigt das Management von Schlamm in Abhängigkeit von der Abfallhierarchie, das Management von Schlammqualität und einen wahlweisen Beurteilungsprozess zur Bestimmung der verfügbaren Möglichkeiten.
Dieses Dokument ersetzt DIN-Fachbericht 118:2001 .
Gegenüber CEN/TR 13714:2010 wurden folgede Änderungen vorgenommen: - der "Technische Bericht" wurde in eine "Technische Spezifikation" überführt; - das Ablaufschema "Festlegung von Verwertungs-/Beseitigungs-, möglichkeiten für Klärschlamm und die entsprechenden Leitfäden von CEN/TC308" wurde vom Informativen Anhang A in die Einleitung überführt; - das Dokument wurde um einen neuen Anhang "Umwelt-Checkliste" erweitert.