Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Technische Regel [AKTUELL]
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Dieser Europäische Technische Bericht gilt für Becherwerke, mit denen brennbare Produkte gehandhabt werden können, die während des Betriebs des Becherwerks zur Entstehung von explosionsgefährdeten Atmosphären aus Staub oder Pulver im Inneren des Becherwerks beitragen können. Die Schutzmaßnahmen zur Kontrolle von Zündquellen sind auch dann relevant, wenn das Produkt in einem Becherwerk eine Brandgefahr, jedoch keine Explosionsgefahr darstellt. Für die Anwendung dieses Berichts wird ein Becherwerk definiert als eine Einrichtung zur Handhabung von Schüttgütern, in dem Material in Pulverform oder grobkörnige Produkte wie Getreide, Holzspäne oder Hackschnitzel in vertikaler Richtung durch kontinuierliche Bewegung von offenen Bechern transportiert werden. Dieser Technische Bericht legt die Grundsätze und Richtlinien zur Brand- und Explosionsverhütung sowie zum Explosionsschutz für Becherwerke fest. Verhütung basiert auf der Vermeidung von effektiven Zündquellen entweder durch die Beseitigung oder Erkennung der Zündquellen. Explosionsschutz basiert auf der Anwendung von speziell für Becherwerke angepasste Regeln für Explosionsdruckentlastung, Explosionsunterdrückung oder explosionsfester Bauweise beziehungsweise Explosionsentkoppelung. Diese spezifischen Regeln können auf vereinbarten Prüfverfahren basieren. Dieser Europäische Technische Bericht gilt nicht für Produkte, die zur Verbrennung keinen Luftsauerstoff benötigen. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-02-01 AA "Explosionsschutzeinrichtungen (außer Flammendurchschlagsicherungen)" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).