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Technische Regel [AKTUELL]
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Zweck dieses Technischen Berichts ist die Bereitstellung eines Überblicks über Verfahren zur Bestimmung des biobasierten Gehalts von festen, flüssigen und gasförmigen Produkten. Insbesondere wird Folgendes beschrieben: a) ein Verfahren unter Anwendung der Radiokarbonanalyse und der Elementaranalyse: dieses Verfahren beruht auf einer Angabe und einer Verifizierung der Zusammensetzung der Produkte; b) ein Verfahren auf der Grundlage der Messung stabiler Isotopenverhältnisse; c) ein Verfahren auf der Grundlage der Materialbilanz. Dieser Technische Bericht enthält eine Orientierungshilfe zur Anwendbarkeit der verschiedenen Verfahren. Die Möglichkeit, den biobasierten Gehalt eines Produkts zu bestimmen, ist eine Voraussetzung für die Entwicklung des Marktes für biobasierte Produkte. Derzeit wird der biobasierte Gehalt üblicherweise durch die Bestimmung des Gehalts an biobasiertem Kohlenstoff mittels der 14C-Messung abgeleitet. Dieses Verfahren wird angewendet, weil 14C messbar ist. Die auf dem analytischen 14C-Verfahren beruhenden Ergebnisse werden jedoch als Anteil des biobasierten Kohlenstoffs am Gesamtgehalt an (organischem) Kohlenstoff der Probe angegeben. In einigen Fällen kann sich der biobasierte Gehalt eines Produkts wesentlich von dem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff unterscheiden. Zum Beispiel ist bei Produkten, bei denen ein Teil des Rohmaterials durch biobasierte Materialien/Bestandteile ersetzt wurde, und die noch andere Elemente, wie zum Beispiel Sauerstoff, Stickstoff oder Wasserstoff, enthalten (zum Beispiel Produkte auf der Basis von Kohlenhydraten), der Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff möglicherweise wesentlich geringer als der Anteil des Produkts, der von Biomasse abgeleitet wurde. Dieser Technische Bericht beschreibt drei verschiedene Verfahren zur Bestimmung des biobasierten Gehalts eines Produkts und regt die Entwicklung von Normen an. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 172-00-11 AA "Biobasierte Produkte" im DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS).