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Technische Regel [AKTUELL]
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Inertisieren ist eine Maßnahme zur Vermeidung von Explosionen oder Bränden. Durch das Einbringen eines Inertgases in eine gegen Explosionen oder Brände zu schützende Anlage wird der Sauerstoffgehalt unter eine bestimmte Konzentration gesenkt oder je nach Inertgas, Brennstoff und Prozess vollständig durch ein Inertgas gesetzt, bis keine Explosion und kein Brand mehr möglich ist. Inertisieren kann ebenfalls eingesetzt werden, um Brände und Explosionen durch die Reduzierung des O2-Gehalts zu verhindern. Inertisieren kann außerdem angewendet werden, um Glutnester und Schwelbrände, die Hauptzündquellen in Pulverbrennstofflagern und -handhabungseinrichtungen sind, durch das Ersetzen der Luft durch eine ausreichende Menge an Inertgas in der Einrichtung zu verhindern. Die folgenden Fälle sind durch die Leitsätze nicht abgedeckt: - festes Inertpulver wird einem brennbaren Staub beigemischt; - Verhinderung der Explosion einer explosionsfähigen Atmosphäre durch flammenlöschendes Drahtgewebe in offenen Räumen von Behältern oder Tanks; - Brandbekämpfung; - Vermeiden einer explosionsfähigen Atmosphäre durch Überschreiten der oberen Explosionsgrenze eines brennbaren Stoffes; - alles in Verbindung mit der Produktqualität (Oxidation oder Eindringen von Feuchte) oder Produktverluste; - alle durch andere oxidierende Wirkstoffe, als Sauerstoff, verursachten explosionsfähigen Atmosphären. Andere Technologien könnten in Kombination mit Inertisieren verwendet werden, wie etwa schwimmende Abschirmungen aus unabhängigen kollaborativen Schwimmern, die aus einer Anordnung kleiner Schwimmer bestehen, die nicht mechanisch verbunden sind, aber sich gegenseitig überlappen, um eine durchgängige Schicht zu bilden, die die Oberfläche der Flüssigkeit abdeckt. Die Oxidation des Produkts oder Reduktion durch Verdampfung ist direkt proportional mit dem Oberflächen-Abdeckungsverhältnis und der Qualität des Inertisierens verbunden. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-02-01 AA "Explosionsschutzeinrichtungen (außer Flammendurchschlagsicherungen)" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN-Fachbericht CEN/TR 15281:2007-11 .
Gegenüber DIN-Fachbericht CEN/TR 15281:2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normentitel mit einem Haupt- und Untertitel ergänzt; b) Dokument inhaltlich komplett überarbeitet.