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Technische Regel [AKTUELL]
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Zweck dieses Dokuments ist die Erläuterung von Einzelheiten, die in EN 197-2 nicht vollständig ausgearbeitet wurden. Es ist für die Anwendung durch alle Personen bestimmt, die an der Zertifizierung von Zement nach EN 197-2 beteiligt sind. Ein Ziel dieser Anwendungshinweise ist es, die Schaffung von gleichwertigen Verfahren für die Zertifizierung von Zement zu fördern. Durch die Anwendung dieses Dokuments wird erwartet, dass bewährte herkömmliche Verfahrensweisen und Praktiken, die davon abweichen können, weiterhin angewendet werden können, vorausgesetzt, dass sie nicht im Widerspruch zu EN 197-2 und den relevanten Produktnormen stehen. Solche bestehenden und bewährten Verfahrensweisen, die in Verbindung mit diesen Anwendungshinweisen angewendet werden, stehen dem einheitlichen Zertifizierungsniveau durch die verschiedenen Produktzertifizierungsstellen in Europa nicht im Wege. Dieses Dokument beruht auf bestehenden Gegebenheiten für die Herstellung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Zement. In Situationen, die sich von den in diesem Dokument dargestellten unterscheiden, sollten besondere, auf den Einzelfall abgestimmte Verfahren ausgearbeitet werden und vollständig aufgezeichnet und genehmigt werden. Solche besonderen Verfahren sollten stets den Festlegungen von EN 197-1 und EN 197-2 entsprechen und hinsichtlich der Produktkonformität das gleiche Vertrauensniveau erzielen, das durch Anwendung dieses Dokuments erreicht würde. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-07-13 AA „Zement (SpA zu Teilbereichen von CEN/TC 51 und ISO/TC 74)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN CEN/TR 14245:2015-01; DIN SPEC 18098:2015-01 .
Gegenüber DIN CEN/TR 14245:2015-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Anwendungshinweise in diesem Dokument wurden an die in EN 197-2 vorgenommenen Änderungen angepasst; b) es wurden Anwendungshinweise in das Dokument aufgenommen, die sich auf die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) durch Händler und Importeure beziehen.