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Technische Regel [AKTUELL]
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Botulinum-Neurotoxin produzierende Clostridien kommen überall in der Umwelt vor. Botulismus ist eine schwere neuroparalytische Erkrankung, die durch die Wirkung von Botulinum-Neurotoxinen (BoNT) hervorgerufen wird. Bis jetzt wurden sieben verschiedene Serotypen von BoNT (Typ A bis G) und eine Reihe von Subtypen identifiziert. BoNT Typ A (BoNT/A), Typ B (BoNT/B), Typ E (BoNT/E) und Typ F (BoNT/F) sind vorwiegend für Botulismus beim Menschen verantwortlich und die Gene, die diese Toxine kodieren, sind die Zielmoleküle der vorliegenden Technischen Spezifikation. BoNT Typ A, B, E, und F produzierende Clostridien existieren in vier physiologisch verschiedenen Gruppen (Gruppe I Clostridium botulinum, Gruppe II C. botulinum, C. baratii, C. butyricum). Die vorliegende Technische Spezifikation legt ein horizontales Verfahren zum Nachweis von Clostridien, die über Gene für die Botulinum-Neurotoxine A, B, E und F verfügen, auf molekularer Ebene unter Anwendung eines PCR-Verfahrens fest. Mit diesem Verfahren werden die Gene und nicht die Toxine nachgewiesen, deshalb bedeutet ein positives Ergebnis nicht zwangsläufig, dass diese Toxine in der untersuchten Probe vorliegen. Diese Technische Spezifikation ist anwendbar auf Produkte für den menschlichen Verzehr, Futtermittel und Umgebungsproben. Die PCR-Verfahren zum Nachweis von Gensequenzen, die spezifische Toxintypen kodieren, sind in Anhängen beschrieben. Die Technische Spezifikation dient dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Für diese Norm ist das Gremium NA 057-01-06-01 AK "Polymerase Kettenreaktion zum Nachweis von Mikroorganismen" im DIN zuständig.