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Technische Regel [AKTUELL]
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Die vorliegende Technische Spezifikation legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Vorhandenseins von zinnorganischen Bestandteilen fest. Dieses Prüfverfahren gilt für alle Arten von Schuhwerkstoffen. Die zinnorganischen Substanzen werden aus dem Schuhwerkstoff mit einem Methanol-Ethanol-Gemisch mittlerer Säurestärke mit Tropolon als Komplexbildner extrahiert. Die zinnorganische Verbindung, eine polare Verbindung mit hohem Siedepunkt, wird dann durch Reaktion mit Natriumtetraethylborat, in das entsprechende flüchtige Tetraalkylderivat umgewandelt. Abschließend erfolgt ein gaschromatographischer Nachweis mit einem massenselektiven Detektor (GC-MS). Das Prüfverfahren ist zur Anwendung durch Schuhersteller, Schuhhändler, Überwachungsämter und unabhängige Prüflaboratorien vorgesehen. Für diese Technische Spezifikation ist das Gremium NA 062-04-52 AA "Schuhe" im DIN zuständig.