Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Technische Regel [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Beiblatt enthält eine Aufstellung über den aktuellen Bearbeitungsstand der Normen für das Bergmännische Risswerk. Nach der Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung - MarkschBergV) sind bei markscheiderischen und sonstigen vermessungstechnischen Arbeiten im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 2 Bundesberggesetz - hierzu zählen u. a. das Aufsuchen und Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen sowie die damit verbundene Wiedernutzbarmachung der Oberfläche - die allgemein anerkannten Regeln der Markscheide - und Vermessungskunde einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regeln wird vermutet, soweit die Normen "Bergmännisches Risswerk" beachtet werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN 21901 Beiblatt 1:2006-09 .
Gegenüber DIN 21901 Bbl 1:2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Gliederung über den Aufbau der Normen überarbeitet und die Inhaltsübersicht dementsprechend angepasst; b) Abschnitt "Technische Einrichtungen" neu aufgenommen; c) Beiblatt redaktionell überarbeitet.