Kurzreferat
Bestehende Tragwerke müssen oft außerhalb des Bestandsschutzes grundsätzlich auf der Grundlage von aktuellen und bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen beurteilt und bemessen werden (wie z. B. bei einer Umnutzung oder bei wesentlichen Lasterhöhungen). Allerdings zielt das diesen Bestimmungen zugrunde liegende Sicherheits- und Nachweiskonzept auf Neubauten, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Tragwerksplanung wesentliche Parameter des noch zu errichtenden Tragwerkes zwangsläufig nicht feststehen können (wie z. B. tatsächliche Abmessungen und Werkstoffeigenschaften wegen der unvermeidlichen Abweichungen in der Bauausführung). Demgegenüber können bei bereits bestehenden Bauwerken zusätzliche Informationen am Tragwerk gewonnen und bei der Bemessung vorteilhaft genutzt werden. Das vorliegende Merkblatt zeigt eine Möglichkeit auf, wie bei Stahlbetonbauteilen im Bestand unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Materialparameter mit ihrer statistischen Verteilung Teilsicherheitsbeiwerte auf der Widerstandsseite modifiziert werden können. In vielen Fällen können so Tragfähigkeitsreserven in der Größenordnung von 10 % bis 20 % aktiviert werden. Die Teilsicherheitsbeiwerte auf der Einwirkungsseite bleiben bei diesem Vorgehen gegenüber einer Neubauplanung unverändert.