Kurzreferat
In diesem Merkblatt werden Hinweise gegeben, wie Hallen- und Freiflächen aus Beton konstruiert und aufgebaut sein sollten, die zur Produktion oder zum Umschlagen und Lagern von Gütern sowie als Ausstellungsflächen dienen, wobei auf eine bauliche Ausbildung der Betonplatte mit und ohne Verschleißschicht, Wärmedämmung, Beheizung sowie auf Sonderkonstruktionen eingegangen wird. Dieses Merkblatt gilt für die Planung und Ausführung von Industrieböden als monolithische oder mehrschichtige Betonplatten. Der Industrieboden kann auch der tragende Untergrund für einen Estrich im Sinne der DIN EN 13318 oder für eine Beschichtung sein. Industrieböden im Sinne dieses Merkblattes sind solche, die keine tragende oder aussteifende Funktion gemäß DIN EN 1992-1-1 übernehmen. D. h., dass sie auch von aufgehenden tragenden Bauteilen durch Bewegungsfugen entkoppelt sind. Für solche Industrieböden gelten die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nicht. Die in diesem Merkblatt enthaltenen Grundsätze für Planung und Ausführung gelten prinzipiell auch für tragende bzw. aussteifende Industrieböden. Bei bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit oder bei besonderen Anforderungen an die Dichtheit sind ggf. zusätzliche Regeln einzuhalten. Tragende bzw. aussteifende Industrieböden sind i. d. R. nach DIN EN 1992-1-1, DIN EN 206-1/DIN 1045-2 zu planen und nach DIN EN 13670/DIN 1045-3 auszuführen. Nicht behandelt in diesem Merkblatt werden: - Industrieböden oder Freiflächen, mit besonderen Anforderungen als abdichtendes Bauteil (z. B. im Sinne der DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)" oder der DAfStb-Richtline "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen"); - vorgespannte Industrieböden; - Freiflächen, nach den Regelwerken des Straßenbaus; - Pflasterflächen.