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Technische Regel [AKTUELL]

DBV-Merkblatt Frischbetonverbundsysteme:2023-09

Merkblatt - Frischbetonverbundsysteme

Englischer Titel
Leaflet - Pre-applied fully bonded membrane systems
Ausgabedatum
2023-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
168

175,00 EUR inkl. MwSt.

163,55 EUR exkl. MwSt.

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PDF-Download
  • 175,00 EUR

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2023-09
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Deutsch
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Kurzreferat
Dieses Merkblatt regelt das Frischbetonverbundsystem (FBVS) als Zusatzmaßnahme im Zusammenwirken mit wasserundurchlässigen WU-Betonkonstruktionen nach WU-Richtlinie. Die Verwendung von FBVS als alleinige Abdichtungsmaßnahme, d. h. als Bauwerksabdichtung oder als nachträgliche Applikation bzw. Verklebung von Systemen auf erhärteten Betonoberflächen wird nicht behandelt. Je nach Anforderung werden FBVS auf den feuchtebeanspruchten Flächen von WU-Bodenplatten (horizontal und geneigt) oder von WU-Wänden (vertikal außen) angeordnet. Die Verwendung von FBVS auf der Oberseite von horizontalen und stark geneigten Ortbetonbauteilen ist technisch im Frischbetonverbund nicht umsetzbar. Eine Anwendung von FBVS bei WU-Betonbauwerken im Regelungsbereich der öffentlichen Verkehrsträger Straße, Bahn und Wasser ist in den dort verbindlichen Regelwerken nicht erfasst und auch nicht Bestandteil dieses Merkblatts. Sie wäre jedoch technisch grundsätzlich möglich und im Einzelfall mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Das vorliegende Merkblatt enthält keine spezifischen Angaben zur Anwendbarkeit von FBVS für andere Beanspruchungen als aus Wasserdruck und Bodenfeuchte. Für andere Schutzzwecke ist die Anwendbarkeit gesondert zu beurteilen, z. B. Gasundurchlässigkeit oder gegen chemischen Angriff.
Über dieses Produkt

Regelwerkslücke geschlossen – Verwendungssicherheit erhöht

Die abdichtende Wirkung der Bauart „Frischbetonverbundsystem“ (FBVS) beruht auf dem flächigen hinterlaufsicheren Verbund von Frischbetonverbundbahnen mit dem frischen WU-Beton. Bislang gibt es kein geschlossenes Regelwerk für FBVS. Das neue DBV-Merkblatt stellt erstmalig ein geschlossenes Regelwerk für die Bauart vor, das sich zu einer anerkannten Regel der Technik (aRdT) entwickeln soll. Die Verwendungssicherheit wird damit für die am Bau Beteiligten erhöht.

Praxiserfahrungen und aktuelle Forschungsergebnisse sind ebenfalls berücksichtigt. Das DBV-Merkblatt enthält Definitionen sowie Festlegungen und Empfehlungen zur Prüfung, Planung, Ausführung, Instandsetzung und Qualitätssicherung. Für die Bauart FBVS wird ein sog. „allgemeiner Anwendbarkeitsnachweis“ (aA-FBVS) definiert, für den Prüfungen und Nachweise zur Einordnung in drei Leistungsklassen zu erbringen sind. Neben obligatorischen Grundprüfungen werden auch optionale Leistungsmerkmale und deren Prüfungen vorgeschlagen.

Das ergänzende DBV-Heft 54 mit grundlegenden Erläuterungen ist ebenso verfügbar.

Das DBV-Merkblatt richtet sich an Bauherren, Planende, Bauausführende, Sachverständige und Produkthersteller.

Inhaltsverzeichnis
ICS
91.100.30
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