Kurzreferat
Die Festigkeitsentwicklung eines Betonbauteils, welche der Ausschalfrist als maßgebendes Kriterium zugrunde liegt, hängt nicht nur von betontechnologischen Einflussgrößen (z. B. Zementart und Wasserzementwert) ab, sondern auch von bauteilspezifischen Faktoren (z. B. der Bauteildicke und der Wärmedämmung) und den Witterungseinflüssen. Die tatsächliche Festigkeitsentwicklung im Bauteil wird regelmäßig, z. B. aufgrund abweichender Temperatur- und Feuchtebedingungen, von dem im Betonwerk nachgewiesenen Erhärtungsverlauf unter den Bedingungen bei Normlagerung mehr oder weniger abweichen. Aus diesen Gründen ist es je nach Bauaufgabe angezeigt, die Ausschalfristen für die einzelnen Bauteile durch einen Fachmann festlegen zu lassen. Daneben gibt es eine Reihe von Standardfällen, bei denen vereinfachte Methoden für die Festlegung von Ausschalfristen ausreichen. Für diese Fälle sind die Empfehlungen im vorliegenden Merkblatt gedacht. Die hier vorgeschlagenen Anhaltswerte für Ausschalfristen wurden unter vereinfachenden Annahmen getroffen. Diese pauschalen Angaben können zu Fristen führen, die nicht immer wirtschaftlich und damit praxisgerecht sind. Unter ungünstigen Umständen können diese Werte auch auf der unsicheren Seite liegen. Sofern in diesem Punkt Zweifel bestehen, empfiehlt es sich, einen Fachmann bzw. genauere Methoden heranzuziehen. Darüber hinaus sind die Lasten während der Bauzeit in Bezug auf ihre Größe, ihre Verteilung und den Zeitpunkt ihres Aufbringens für die Ausschalfristen und für die Bemessung der Schalungen und der Hilfsunterstützungen von Bedeutung. Auch hierauf geht das vorliegende Merkblatt ein.