Kurzreferat
Zur erfolgreichen Umsetzung der Planung durch die ausführenden Bauunternehmen bedarf es neben der üblichen Ausführungsplanung zusätzlich einer Betrachtung der relevanten Bauzustände. Mit der Ausführungsplanung selbst wird oftmals der Planer des Auftraggebers beauftragt. Die Planung der Bauzustände ist dabei häufig kein Bestandteil der Beauftragung. In diesen Fällen wird die Betrachtung der Bauzustände i. d. R. vom Ausführenden durchgeführt. Bei komplexen Bauzuständen kann diese Betrachtung allerdings nicht ohne Weiteres ohne Mitwirkung des Planers des Auftraggebers erfolgen. Durch diesen Sachverhalt entstehen Schnittstellen; es kommt zu Herausforderungen bei der Kommunikation oder zu Unklarheiten bzgl. der Verantwortlichkeiten. Damit einhergehend sind immer auch die Fragen nach der Vergütung der zu erbringenden Planungsleistungen und nach durch Bauzeitverzögerungen bedingten Mehrkosten verbunden. Ziel des Merkblatts ist daher die Klärung der Schnittstellen zwischen Auftraggeber, Planer und Ausführendem hinsichtlich der Bauzustände. Die Vermeidung von, durch Bauzustände bedingten, Bauverzögerungen und unerwarteten Zusatzkosten steht dabei im Fokus. Die frühzeitige Abstimmung der Bauzustände wird zu diesem Zweck in die Systematik der DIN 1045-1000:2023-08 eingeordnet. Das Merkblatt gibt darüber hinaus Vorschläge zu ergänzenden Fällen zu DIN 1045-1000:2023-08, Tabelle 2 und wie diese Fälle in die Planungs- und Ausführungsklassen eingeordnet werden können. Angaben zur eigentlichen Planung und Ausführung der Schalung, zu den zugehörigen Traggerüsten sowie Hilfsgründungen und zu den Ausschalfristen bei üblicher (normaler) Bauweise werden in diesem Merkblatt nicht gegeben. Diese können dem DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen" entnommen werden. Arbeits- und Schutzgerüste sind zumeist als Baunebenleistungen vertraglich vereinbart und werden daher in diesem Merkblatt ebenfalls nicht näher behandelt. Dieses Merkblatt befasst sich, dem Titel nach, mit den Bauzuständen im allgemeinen Hochbau.