Kurzreferat
In der DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (2011-11) ist die Einbauhöhe auf das 25-fache des Größtkorns begrenzt. Hintergrund für diese Regelung war die Sorge, dass sich durch sehr hohe Temperaturen im Zuge der Hydratation Beeinträchtigungen im Festbeton, insbesondere der Dauerhaftigkeit, ergeben könnten. Untersuchungen des DBV-Forschungsprojekts 293 haben ergeben, dass auch bei Einbauhöhen von Vergussbeton jenseits der bislang geltenden Begrenzung keine Beeinträchtigung der maßgeblichen Festbetoneigenschaften zu erwarten ist. In diesem DBV-Heft 31 werden diese Untersuchungen beschrieben.