Kurzreferat
Die in dieser Richtlinie genannten, über DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 hinausgehenden Maßnahmen sind für Beton anzuwenden, der durch Zugabe von verzögernden Betonzusatzmitteln (Verzögerer und Verzögerer/Fließmittel nach DIN EN 934-2) gegenüber dem zugehörigen Beton ohne Zusatzmittel eine um mindestens drei Stunden verlängerte Verarbeitbarkeitszeit aufweist. Sie gelten für Beton der nachfolgenden Konsistenzklassen: - Ausbreitmaßklassen: F2, F3, F4, F5 und F6; Verdichtungsmaßklassen: C2, C3 und C4. Verzögerter Beton darf nur unter den Bedingungen für Beton in den Überwachungsklassen 2 und 3 gemäß DIN 1045-3 verarbeitet werden. Eine Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle ist bei Beton der Festigkeitsklassen ≤ C 20/25 in der Regel nicht erforderlich, sofern es sich um Transportbeton handelt, der nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 überwacht wird. Bei einer Verarbeitbarkeitszeit von mehr als 12 Stunden ist für alle Betonfestigkeitsklassen eine Überwachung der Baustelle durch eine anerkannte Überwachungsstelle erforderlich.