Kurzreferat
Diese Richtlinie regelt die Planung, Durchführung und Überwachung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen für Bauwerke und Bauteile aus Beton und Stahlbeton nach der Normenreihe DIN 1045 , unabhängig davon, ob die Standsicherheit betroffen ist oder nicht. Für andere Betonbauwerke und Betonbauteile kann die Richtlinie sinngemäß angewandt werden, z. B. für Spannbetonbauwerke gemäß DIN 4227 und für Betonbauwerke außerhalb des Geltungsbereiches der Normenreihe DIN 1045. Diese Richtlinie enthält keine Regeln für den Nachweis der Standsicherheit. Die in dieser Richtlinie geregelten Schutz- und Instandsetzungsarbeiten sind: – Herstellung des dauerhaften Korrosionsschutzes der Bewehrung bei unzureichender Betondeckung, – Wiederherstellung des dauerhaften Korrosionsschutzes bereits korrodierter Bewehrung, – Erneuerung des Betons im oberflächennahen Bereich (Randbereich), wenn der Beton durch äußere Einflüsse oder infolge Korrosion der Bewehrung geschädigt ist, – Füllen von Rissen und Hohlräumen, – Vorbeugender zusätzlicher Schutz der Bauteile gegen das Eindringen von beton- und stahlangreifenden Stoffen, – Erhöhung des Widerstandes von Bauteiloberflächen gegen Abrieb und Verschleiß. Die Richtlinie gilt für Stoffe, Stoffsysteme und Ausführungsverfahren, – deren grundsätzliche Eignung durch Grundprüfungen nachgewiesen ist oder, – die den Regelungen der Normenreihe DIN 1045 entsprechen oder, – die den Regelungen der Normenreihe DIN 4227 entsprechen oder, – die den Regelungen von DIN 18551 entsprechen. Nicht geregelt wird der Oberflächenschutz mit nichtmetallischen Werkstoffen für Bauteile aus Beton in verfahrenstechnischen Anlagen; hierzu gilt die Normenreihe DIN 28052.