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DAfStb Betonbauteile, nichtmetallische Bewehrung:2024-01

DAfStb-Richtlinie - Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung - Teil 1: Bemessung und Konstruktion; Teil 2: Bewehrungsprodukte; Teil 3: Hinweise zur Bauausführung; Teil 4: Empfehlungen für Prüfverfahren; Teil 5: Hinweise zu erforderlichen Nachweisen für die Verwendbarkeit der Bauprodukte (nichtmetallische Bewehrung) und der Anwendbarkeit der Bauart

Ausgabedatum
2024-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
212

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Kurzreferat
Diese Richtlinie regelt die Planung, Bemessung und Ausführung von Betonbauteilen mit nichtmetallischer Bewehrung. Teil 1 dieser Richtlinie ist inhaltlich entsprechend DIN EN 1992-1-1 aufgebaut. Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, gelten die entsprechenden Abschnitte der DIN EN 1992-1-1 und die des zugehörigen Nationalen Anhangs. In Teil 2 dieser Richtlinie sind Anforderungen und Angaben zu den Bewehrungsprodukten enthalten. Teil 3 dieser Richtlinie ist inhaltlich entsprechend DIN EN 13670 aufgebaut. Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, gelten die entsprechenden Abschnitte der DIN EN 13670 und die der DIN 1045-3. Teil 4 dieser Richtlinie enthält Empfehlungen für Prüfverfahren zur Ermittlung der benötigten Angaben und Kennwerte der Bewehrungsprodukte. Teil 5 gibt Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen für die Verwendbarkeit der Bauprodukte, d. h. der nichtmetallischen Bewehrung, und der Anwendbarkeit der Bauart (kurz: Ver- und Anwendbarkeitsnachweise).
Über dieses Produkt

Aufbau der Richtlinie

Die im Januar 2024 veröffentlichte DAfStb-Richtlinie "Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung" ist in fünf Hauptteile gegliedert, die verschiedene Aspekte des Einsatzes von nichtmetallischer Bewehrung im Betonbau abdecken:

  • Teil 1: Bemessung und Konstruktion,
  • Teil 2: Bewehrungsprodukte,
  • Teil 3: Hinweise zur Bauausführung,
  • Teil 4: Empfehlungen für Prüfverfahren,
  • Teil 5: Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen für die Verwendbarkeit der Bauprodukte (nichtmetallische Bewehrung) und der Anwendbarkeit der Bauart.

Der Schwerpunkt der DAfStb-Richtlinie "Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung" liegt auf der Festlegung der Bemessungsrichtlinien (Teil 1) sowie den Prüfkonzepten (Teil 4) für Stab- und Gitterbewehrungen. Wichtig für die praktisch tätigen Planenden sind die präzisen Vorgaben für den statischen Nachweis und für die konstruktive Ausführung im Rahmen der Tragwerksplanung. Angesichts der großen Vielfalt möglicher Bewehrungsprodukte im Anwendungsbereich der Richtline ist die reproduzierbare und vergleichbare Prüfung der Materialeigenschaften nicht trivial. Teil 4 der Richtlinie beinhaltet dafür wertvolle Empfehlungen zu Prüfverfahren, die zur Bestimmung der erforderlichen Informationen und Kennwerte für die Bewehrungsprodukte erforderlich sind.

Die weiteren Teilen runden die Richtline für eine umfassende Abdeckung aller wesentlichen Aspekte ab: Die aus den statischen und prüftechnischen Randbedingungen resultierenden Anforderungen und Spezifikationen für die Bewehrungsprodukte (Teil 2), die Regeln zur Ausführung (Teil 3) und die Kriterien für die Ver- und Anwendbarkeitsnachweise der Bewehrungen (Teil 5) gewährleisten, dass die in der Planungsphase getroffenen Annahmen realitätstreu umgesetzt und alle erforderlichen Kennwerte der Bewehrungsprodukte bereitgestellt werden.

Teil 3 der Richtlinie orientiert sich inhaltlich an der DIN EN 13670, ergänzt um Aspekte der DIN 1045-3, was eine konsistente und normenkonforme Umsetzung von Bauvorhaben unter Einsatz von nichtmetallischen Bewehrungen ermöglicht.


Anwendungsbereich

Die neue Richtlinie legt umfassende Anforderungen an die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Betontragwerken fest, die mit nichtmetallischen Bewehrungselementen bewehrt sind. Sie konzentriert sich dabei ausschließlich auf die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Tragwerke, zunächst ohne weitere bauphysikalische Aspekte wie Wärmeschutz, Brandschutz oder Schallschutz zu berücksichtigen. Die strukturelle Grundlage des ersten Teils orientiert sich eng an der DIN EN 1992-1-1, erweitert diese jedoch um spezielle Anforderungen, die durch den Einsatz von nichtmetallischen Bewehrungen entstehen. Zusätzlich bleiben die übrigen relevanten Abschnitte der DIN EN 1992-1-1 und ihres nationalen Anhangs bestehen.

Im Konkreten setzt sich der Anwendungsbereich wie folgt zusammen:

  • Neubauteile, die mit „schlaffer“ nicht-metallischer Bewehrung aus Stäben oder Gittern bewehrt sind,        
  • die Beschränkung auf Bauteile mit Querkraftbewehrung aus stabförmigen Elementen mit einer Bauteilhöhe größer 200 mm und den Ausschluss von Gitterbewehrungen als Querkraftbewehrung,
  • die Anwendung von Beton gemäß EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2, unter Ausschluss von Leichtbetonen,
  • Betonbauteile unter quasi-statischer Beanspruchung,             
  • Flachgründungen.


Folgende Anwendungen sind aktuell nicht durch die Richtlinie abgedeckt:

  • Stabmatten (außer im Teil 2),
  • nachträglich eingemörtelte Stäbe,
  • vorgespannte nichtmetallische Bewehrung,
  • der Einsatz der nichtmetallischen Bewehrung als Druckbewehrung,
  • kombinierte Bewehrung aus Betonstahl, Spannstahl und nichtmetallischer Bewehrung (sofern in den Ver- und Anwendbarkeitsnachweisen nicht explizit geregelt),
  • Ermüdung.
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