Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die sortenreine Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen derTypen 1 und 2 nach Tabelle 1 dieser Richtlinie zur Herstellung und Verarbeitung von Beton nach DIN 1045-2 und DIN EN 206-1 bis zu einer Druckfestigkeitsklasse C30/37 unter Beachtung der Einschränkungen von Absatz (3) und Absatz (4). Bauteile aus Beton, welche unter Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen bis zu den in Tabelle 5 angegebenen Höchstanteilen hergestellt werden, dürfen nach DIN EN 1992-1-1 bemessen werden. Die Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen für Spannbeton und Leichtbeton ist nicht zulässig. Das Prinzip der Betonfamilien darf auf Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen nicht angewendet werden.