Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für Betonhersteller, die über Vorrichtungen zum Auswaschen von Beton- und Mörtelzuschlag und ein Becken mit Rührwerk oder andere geeignete Einrichtungen zur homogenen Verteilung der Feststoffe im Restwasser nach dem Stand der Technik verfügen und die den durch Auswaschen aus Restbeton oder Restmörtel gewonnenen Betonzuschlag sowie das Restwasser zur Herstellung von Beton verwenden. Absetzbecken oder Anlagen ohne Homogenisierungseinrichtung dürfen betrieben werden, wenn durch andere Maßnahmen die in der Richtlinie festgelegten Anforderungen erfüllt werden. Anmerkung: Die Regelungen der Richtlinie zur Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser sind vollständig in DIN EN 1008 überführt worden.