Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für Belastungsversuche in situ an Bauwerken oder Bauwerksteilen (nachfolgend kurz Bauteile genannt) des Hoch- und Ingenieurbaus aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. Bei anderen Massivbauwerken darf diese Richtlinie sinngemäß angewendet werden. Belastungsversuche können den Standsicherheitsnachweis bestehender Bauteile aus besonderem Anlass ergänzen, wenn dieser trotz gründlicher Bauwerksuntersuchung und Berechnung nicht erbracht werden kann. Sie dürfen nur durchgeführt werden, wenn gegen die Auswirkungen unangekündigten Versagens während des Versuchs Vorsorge getroffen wird. Die experimentelle Erprobung eines Bauteiles ist nicht zulässig, wenn eine Gefährdung für Gesundheit und Leben von Menschen sowie eine unvertretbare hohe Gefährdung von Sachwerten gegeben ist. Belastungsversuche dürfen in begründeten Fällen ergänzend zu rechnerischen Untersuchungen durchgeführt werden. Die Richtlinie legt Prinzipien und Mindestanforderungen für experimentelle Tragwerksuntersuchungen fest und beschreibt die Grundlagen der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung dieser Versuche.