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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Brandschutzklappen wurden lange unter Verwendung von Asbest gefertigt. Die neue Fassung der Asbest-Richtlinie von 2020 erfasst Brandschutzklappen als zu bewertende Bauteile im Rahmen des Nutzerschutzes. Dadurch ändert sich der Status dieses Bauteils, das über einen langen Zeitraum nur unter geringer Dringlichkeit geführt wurde, und erfordert die Überprüfung und Bewertung durch die Bauherrschaft. Je nach Ergebnis dieser Untersuchung haben entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu erfolgen. Auch wiederkehrende Prüfintervalle sind Teil des Maßnahmenplans sowie Sanierungstätigkeiten je nach Gefährdungsbeurteilung. Der Gesetzgeber nimmt den Schutz vor asbesthaltigen Bauteilen nicht umsonst so ernst: Die gesundheitlichen Gefahren, die sich aus einer Belastung ergeben können, sind erheblich, die Verantwortung von Besitzenden und Betreibenden dementsprechend groß. Die vorliegende Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 soll diese Personenkreise dabei unterstützen, ihren gesetzlich verankerten Pflichten fachgerecht und angemessen nachzukommen. Sie dient auch Schadstoffgutachter*innen, Prüfsachverständigen für Brandschutz und Wartungstechniker*innen als Arbeitsgrundlage.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 enthält Hinweise zur Untersuchung und Bewertung von raumlufttechnischen Anlagen hinsichtlich ihres Asbestgehalts. In dieser Richtlinie erfasste RLT-Anlagen sind Brandschutzklappen, Luftleitungen und deren Umfeld.
VDI 6202 Blatt 3.1 geht auf die potenziellen Asbest-Fundstellen in RLT-Anlagen ein, zu denen neben den Brandschutzklappen und den Luftleitungen weitere technische Komponenten gehören. Zudem werden weitere mögliche Schadstoffe vorgestellt. Die Richtlinie bietet detaillierte Schilderungen des RLT-Bauteils Brandschutzklappe, Hinweise zu den Verwendungszeiträumen und Angaben zu Herstellerfirmen und Herstellungszeiträumen, Prüfzeichen und Prüfbescheide und weitere Informationen zu verwendeten asbesthaltigen Bauteilen und Materialien.
Die Richtlinie beinhaltet den Ablauf einer Gefährdungsabschätzung von der Erkundung bis zur Sanierung. Sie nennt auch die Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten, zu konsultierende Regelwerke sowie Prüfungs- und Bewertungsturnus. Die einzelnen Schritte werden ausführlich vorgestellt, Schadenskategorien erläutert und auch eine Checkliste für die praktische Umsetzung geboten. Es werden vorläufige Maßnahmen zur Sicherung je nach Dringlichkeitsstufe benannt und das Vorgehen bei der Sanierung dargelegt.
Im Anhang der Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 finden sich farbige Bilder für beispielhafte Einbausituationen und Asbest-Fundstellen und Bilder, welche die Zuordnung zu Schadenkategorien verdeutlichen.
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