Kurzreferat
Die Richtlinie betrachtet die Integration regenerativer und dezentraler Energiesysteme in Gebäuden, beginnend bei der Planung über den Betrieb bis hin zur Entsorgung. Nicht betrachtet werden in dieser Richtlinie Großanlagen wie z.B. Kohle-, Kern-, Wasser- und Geothermiekraftwerke sowie Fotovoltaik- oder Windparks. Wesentliche Themen sind: Integration energieerzeugender Systeme in das Gebäude, Betrachtung der Kombination von unterschiedlichen energieerzeugenden Systemen, Betrachtung der Kombination mit anderen TGA-Systemen (z. B. Gebäudeleittechnik). Die Richtlinie kann für Wohn- und Nichtwohngebäude angewendet werden. Bei Nichtwohngebäuden sind eventuell zusätzlich besondere Anforderungen zu berücksichtigen.