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Technische Regel Entwurf
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Ob zu privaten Freizeitzwecken, in Landwirtschaft und Logistik, bei Rettungseinsätzen der Feuerwehr oder in Wissenschaft und Forschung: unbemannte Luftfahrzeuge (auch „Drohnen“ genannt) erweitern die technischen Möglichkeiten in allen Bereichen. Ihre Anwendung findet eine immer größere Verbreitung. Allgemeingültige Regeln sind daher unabdingbar, um ihren Einsatz sicher und fachgerecht zu gestalten und Gefährdungen der Öffentlichkeit auszuschließen. Ein Teil des Reglements betrifft die Gestaltung von Start- und Landeflächen, damit diese im Siedlungsbereich optimal in die urbane Landschaft integriert werden können. Die Tragfähigkeit der Landefläche, die Widerstandsfähigkeit gegen Rotorabwinde und die Neigung der Flächen müssen dabei optimal sein. Die vorliegende Richtlinie betrachtet insbesondere häufig auftretende Anwendungen kommerzieller und öffentlicher Betreiber; für Sonderanwendungen und Privatnutzung kann sie gegebenenfalls als Orientierung dienen. Betreibern aus dem Gewerbebereich und aus Behörden soll die Richtlinie VDI 5912 Blatt 2 als Arbeitsgrundlage dienen und durch klare Anforderungen und anschauliche Beispiele zu mehr Sicherheit beitragen.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 5912 Blatt 2 gilt für Start- und Landeflächen für Unmanned Aircraft Systems (UAS) in urbanen Gebieten. Die Richtlinie beschreibt die Grundlagen von Bewertung, Gestaltung und Genehmigung der Flächen und ist anwendbar für Unmanned Aircraft Vehicles (UAV/Drohnen) bis zu einer Abflugmasse von 25 kg. Die Bedingungen für schwerere Drohnen können gegebenenfalls auf Basis der hier genannten Parameter angepasst werden. Richtlinie VDI 5912 Blatt 2 ist nur anzuwenden für UAS, welche manuell von Fernpilot*innen vor Ort gesteuert oder kontrolliert werden.
Es werden Anforderungen an die Start- und Landeflächen sowie an deren direkte Umgebung definiert. Dabei wird unterschieden zwischen dauerhaften und temporären Start- und Landeflächen und solchen, die aus der Luft erkundet wurden. Die Richtlinie informiert über die Installation der Flächen und deren Sicherung und benennt Mindestanforderungen wie den maximalen Abstand. VDI 5912 Blatt 2 wirft auch einen Blick auf zukünftige Entwicklungen, die vor allem temporäre Start- und Landeflächen betreffen.
Der reichhaltige Anhang der Richtlinie erhöht deren direkten Nutzwert: So finden sich hier beispielsweise eine Checkliste zur Genehmigung durch lokale Behörden, Anwendungsbeispiele mit tabellarischen Übersichten zu Szenario, Ort und Auftrag des UAS-Einsatzes und ein Best-Practice-Beispiel zum UAS-Flugbetrieb von mobilen wassergehenden Einheiten.
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