Kurzreferat
Die Richtlinie erstreckt sich auf energieflexible Fabriken produzierender Unternehmen. Die Richtlinie erläutert die Planung und den Betrieb von IT-Infrastruktur in energieflexible Fabriken sowie die zugehörigen Begriffe. Energieflexiblitätsmaßnahmen können sein: Anpassung von Prozess-Starts (kurz u. mittelfristig), Unterbrechung von Prozessen, Anpassung von Prozessparametern, Anpassung der Maschinenbelegung, Anpassung der Auftragsreihenfolge, Speicherung von Energie, Wechsel der Energiequelle, Anpassung von Pausenzeiten, Anpassung von Schichtzeiten usw. Es werden die Kennzahlen zur Energieflexibilität entwickelt, die verschiedenen Beschaffungsmärkte erläutert und Entscheidungswege beschrieben. Weiterhin wird ein Prozess dargelegt, wie man Energieflexibilisierungspotentiale erkennt und nutzbar macht.