Kurzreferat
Die Richtlinie bezieht sich auf die Anforderungen der EN 15251. Für eine praxisgerechte Anwendung der Vorgaben für ein behagliches Raumklima werden sowohl ergänzende als auch abgewandelte Planungshinweise für die thermische Behaglichkeit und die Luftqualität angegeben. Diese Richtlinie stellt Ziele für die Auslegung in Bezug auf das Innenraumklima zur Verfügung. Die Angaben zum Raumklima beziehen sich ausschließlich auf Räume, die als Aufenthaltszone für Wohn- oder Arbeitszwecke genutzt werden. Alle Angaben zur Behaglichkeit gehen von einer geringen Aktivität (1,2 met) der Raumnutzer aus. Die Richtlinie gilt für: - Wohnräume; - Arbeitsräume in Verwaltungs- und Bürogebäude; - Besprechungsräume in Verwaltungs- und Bürogebäuden. Außerdem können alle Angaben dieser Richtlinie auf ähnliche Nutzungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Patientenzimmer, Alten- und Pflegeräume) übertragen werden.