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Baustellen sind aufgrund der großen wirkenden Kräfte und dem hohen Maß an Aktivitäten ein typischer Gefährdungsort. Unfälle und Ausnahmesituationen treten hier mit überdurchschnittlicher Wahrscheinlichkeit auf, auch Evakuierungen können nötig werden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält Festlegungen zur Notwendigkeit von Evakuierungskonzepten auf Baustellen. Ob ein solches Konzept vorliegen muss, hängt von den spezifischen Gegebenheiten ab und kann beispielsweise bei Baustellen mit freien Fluchtmöglichkeiten und bei Arbeiten in Bestandsbauten unter Umständen entfallen. Ein Konzept sollte auf jeden Fall für Baustellen gemäß § 2 Absatz 2, Punkte 1 und 2, sowie Absatz 3 ArbStättV vorliegen. Die Richtlinie VDI 4062 Blatt 3 ist als Ergänzung und Praxisratgeber zur Umsetzung bestehender Bestimmungen zu verstehen. Sie bietet praxisnahe Hinweise und Konkretisierungen und wendet sich an Bau- und Planungsbüros, Bauherr*innen, Sicherheitsverantwortliche, Behörden und weitere Akteure im Bau- und Sicherheitswesen.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 4062 Blatt 3 enthält Informationen zum Aufstellen eines Evakuierungskonzeptes im Rahmen des Baustellenschutzes. Sie gilt für Neubaustellen und für Bestandsbaustellen, sofern diese von der Arbeitsstättenverordnung als konzeptbedürftig erfasst sind.
VDI 4062 Blatt 3 gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die unter anderem durch das Arbeitsschutzgesetz gegeben sind. Die Richtlinie behandelt mögliche interne und externe auslösende Ereignisse des Evakuierungsfalls wie Brand, Überschwemmung oder Grundbruch sowie Stürme, Gefahrstoffaustritte oder auch Überfälle und Terroranschläge in der unmittelbaren Umgebung.
Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, auf welcher ein Evakuierungskonzept fußt, ist die Bestandsaufnahme. Auf dieser Basis wird die Vorplanung durchgeführt, die für Fluchtwege, Alarmierungsmöglichkeiten und Zugänglichkeiten für Rettungskräfte schon in der Planungsphase sorgt.
Die einzelnen Aufgaben während der Evakuierung werden detailliert beschrieben und Zuweisungen vorgeschlagen. Die Möglichkeit von Teilevakuierungen und der Evakuierung bestimmter Personengruppen und deren Bedingungen werden vorgestellt. Auch Umfang von und Vorgehen bei Evakuierungsübungen ist Thema der Richtlinie VDI 4062 Blatt 3.
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