Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für Anlagen zur Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel und bietet Hinweise, wie Nährstoffausscheidung und Emissionen, die durch Fütterung der genannten Tierarten verursacht werden, gemindert werden können. Schwerpunkt dieser Richtlinie ist die Minderung von NH3, Gerüchen und Stäuben über die Ausgestaltung von Futter und Fütterung. Darüber hinaus werden die Zusammenhänge zwischen Futter und Fütterung und der Freisetzung der klimawirksamen Gase CO2, N2O und CH4 erläutert.