Kurzreferat
Die Richtlinie VDI 3894 Blatt 1 beschreibt den Stand der Haltungstechnik und der Maßnahmen zur Emissionsminderung bei der Haltung von Schweinen, Rindern, Geflügel und Pferden. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Konventionswerte für die Emissionen von Geruchstoffen, Ammoniak und Staub aus Tierhaltungsanlagen. Sie liefert wesentliche Informationen, die zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Tierhaltungsanlagen auf der Grundlage von Abstandsregelungen (VDI 3894 Blatt 2) und Ausbreitungsrechnungen benötigt werden. Damit unterstützt die Richtlinie sowohl die Anwendung der TA Luft als auch das Dokument zur Beschreibung der "Besten Verfügbaren Techniken in der Intensivtierhaltung". Die Richtlinie ist die Neufassung der Richtlinien VDI 3471 und VDI 3472. Die Neufassung berücksichtigt auch die Richtlinienentwürfe VDI 3473 Blatt 1 und VDI 3474 sowie den "Nationalen Bewertungsrahmen zur Beschreibung des Standes der Technik bei Tierhaltungsverfahren". Die Überarbeitung der Richtlinien wurde erforderlich, weil sich seit 1986 der Stand des Wissens und der Technik zur Nutztierhaltung sowie zur Emissionsminderung weiter entwickelt hat. Außerdem sind die Anforderungen an den Immissionsschutz gestiegen. Bei Tierhaltungsanlagen steht nicht mehr nur allein der Schutz der Anwohner vor Geruchsbelästigungen im Mittelpunkt gesetzlicher Regelungen. Aufgrund internationaler Vereinbarungen, wie dem UN/ECE-Protokoll zur Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon und der Richtlinie über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie), muss die Tierhaltung einen wesentlichen Beitrag zur Minderung der Ammoniakemissionen leisten, da die Landwirtschaft mit über 90 % daran beteiligt ist. Darüber hinaus ist die Tierhaltung eine Quelle für Partikelemissionen, die auch biologische Komponenten (u. a. Keime und Endotoxine) enthalten und daher als Bioaerosole (VDI 4255 Blatt 2) bezeichnet werden. Außerdem werden aus der Nutztierhaltung Methan und Distickstoffmonoxid als klimawirksame Spurengase emittiert, die ebenfalls minimiert werden sollten. Die Richtlinie gilt für Anlagen zur Haltung von Schweinen, Rindern, Geflügel und Pferden.