Kurzreferat
Ziel der Probenahme ist es, die von einer Geruchsquelle ausgehenden Emissionen durch die Entnahme geeigneter Abgasteilvolumina so zu erfassen, dass die typischen Eigenschaften der Quelle für die jeweilige Aufgabenstellung repräsentativ erfasst werden. Die typischen Eigenschaften einer Quelle sind: zeitlicher Emissionsverlauf einschließlich Emissionsspitzen Art des Stoffübergangs von der Quelle in die Atmosphäre (konventionell messbarer Volumenstrom bei definierten Quellen; nicht konventionell messbarer Volumenstrom bei diffusen Quellen) geometrische Quellkonfiguration wie Punkt-, Flächen- und Volumenquellen Die beprobten Betriebszustände, die Probenahmedauer und die Anzahl der Proben müssen so gewählt werden, dass eine Aussage über das Ausmaß der Geruchsbelastung in der Umgebung der Geruchsquelle möglich ist. In der vorliegenden Richtlinie wird das statische Probenahmeverfahren behandelt. Bei dieser Methode wird ein Teilvolumen des Abgases in geeignete Beutel aus geruchsneutralem Material gesaugt und möglichst umgehend am Olfaktometer analysiert. Das dynamische Probenahmeverfahren hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise werden für einige Quellcharakteristika Konventionen getroffen, die es jedoch erlauben, die Geruchsstoffemissionen möglichst wirklichkeitsnah zu bestimmen. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, wird auf weiteren Untersuchungsbedarf verwiesen.