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Vorgaben zur Standardisierung von Brandschutzplänen – mehr Sicherheit in der Planung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen
Bisher gibt es für die Darstellung von Brandschutzplänen keine einheitlichen Vorgaben. In der Folge existieren daher verschiedene Modelle nebeneinander, Symbole, Abkürzungen und Farben sind willkürlich wählbar. Dies führt bisweilen zu Schwierigkeiten. Die VDI-Richtlinie 3819 Blatt 4 nimmt sich dieser Problematik an: Mit klaren Vorschlägen zur standardisierten Gestaltung trägt sie dazu bei, Brandschutzpläne unmissverständlich und damit sicherer zu machen. Mit den in dieser Richtlinie definierten Angaben können eindeutige Pläne erstellt werden; sie ermöglicht den am Bau beteiligten Personen und Unternehmen, schon während der Planung und der Errichtung eines Gebäudes das Höchstmaß an Betreiberverantwortung wahrzunehmen. Auf diese Weise können Bauherren wie auch Gebäudebetreiber die Risiken von Schäden minimieren. Denn verlässliche Standards sorgen auch beim Thema Brandschutzpläne für mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 3819 Blatt 4 ist die Erstellung von Brandschutzplänen, die sie als zeichnerische Umsetzung von Brandschutzkonzepten definiert. Die Richtlinie gilt nicht nur für neu aufzustellende Pläne, sondern auch für die Weiterentwicklung und Aktualisierung von Brandschutzplänen.
VDI 3819 Blatt 4 kann bei neu zu errichtenden Bauten ebenso zum Einsatz kommen wie bei Bestandsbauten.
Die Richtlinie gibt Vorschläge für die Anforderungen an Grundsätze und Inhalte von Brandschutzplänen. Sie benennt den nötigen Detailgrad und Mindestinhalte. VDI 3819 Blatt 4 definiert auch eine einheitliche grafischen Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich Farbe, Symbolen, Schraffierungen, Abkürzungen und Maßstäben.
Auch Thema dieser Richtlinie ist die benötigte Qualifikation zur Erstellung von Brandschutzplänen.
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