Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für das Betreiben und, darin enthalten, das Instandhalten, von Grundstückentwässerungsanlagen bis zur Grundstücksgrenze gemäß DIN 1986-100 und für Grundleitungen und Anschlusskanäle der Grundstücksentwässerung, die im öffentlichen Grund liegen, aber nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage sind, gemäß DIN 1986-30. Sie beschreibt neben dem bestimmungsgemäßen Betreiben auch die planerischen und technischen Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein bestimmungsgemäßes Betreiben möglich ist. Die Richtlinie wendet sich in diesem Sinne nicht nur an die Betreibenden, sondern auch an Anlagenerrichter (z. B. Fachinstallationsunternehmen) und Nutzer (z. B. Mieter, Pächter).