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Technische Regel Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Aufzugsanlagen ordnungsgemäß und wirtschaftlich betreiben, überwachen und warten
Wer in einen Aufzug steigt, muss darauf vertrauen können, dass dieser sicher ist: Aufzüge gehören nicht umsonst zu den Objekten, mit denen bei Menschen besondere Ängste verknüpft sind. Damit solche Albtraumszenarien nicht Wirklichkeit werden, müssen Aufzüge regelmäßig und gewissenhaft überprüft und gewartet werden. Sie gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazu gehört auch, die Aufzüge nach dem neuesten Stand der Technik zu betreiben; die Verpflichtung zur Erkundigung und gegebenenfalls Nachrüstung obliegt dem Betreiber. Des Weiteren müssen Aufzüge von nachweislich fachkundigem Personal gewartet und instandgesetzt werden. Die vorliegende Richtlinie VDI 3810 Blatt 6 bietet ergänzende und erläuternde Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen. Sie unterstützt bei der Wahrnehmung der Betreiberpflichten und soll die Betriebssicherheit von Aufzügen verbessern. Darüber hinaus gibt sie, unter Bezugnahme auf VDI 4707, Hinweise zur Vereinbarung wirtschaftlicher Interessen mit den einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 3810 Blatt 6 ist der Betrieb überwachungsbedürftiger Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
Sie gilt für Aufzugsanlagen nach der Aufzugsrichtlinie wie Lasten- und Personenaufzüge, sowie für Autoaufzüge. Der Anwendungsbereich von VDI 3810 Blatt 6 erstreckt sich auch auf Aufzugsanlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie wie Güteraufzüge, Plattformaufzüge oder Treppenschrägaufzüge. Ebenfalls erfasst sind Aufzüge, welche gebaut wurden, bevor die Aufzugs- und Maschinenrichtlinie in Kraft getreten sind.
VDI 3810 Blatt 6 bietet Informationen zur Betreiberverantwortung und, in diesem Zusammenhang, zur Minderung des Haftungsrisikos. Die Richtlinie schließt dabei auch Aspekte des Arbeits- und des Umweltschutzes mit ein.
Die Richtlinie beinhaltet Hinweise zu zusätzlichen Einrichtungen und Anlagen, wie beispielsweise Brandschutztechnik oder externe Sicherheitseinrichtungen (AFEX).
Aus dem Inhalt
Dokument wurde ersetzt durch VDI 3810 Blatt 6:2022-01 .