Kurzreferat
Die Richtlinie erläutert in den Abschnitten Schienen für Krananlagen, Schienenverbindungen, Schienenlagerungen, Schienenbefestigungen und Herstelltoleranzen die Besonderheiten, die bei der Planung von Schienen für Krananlagen und von Betreibern von Krananlagen zu berücksichtigen sind, um für die auf den Schienen fahrenden Krane die Voraussetzungen zu schaffen, die für eine befriedigendes Lauf- und Verschleißverhalten der Kranfahrwerke bezogen auf die Kranschienen und Laufräder von Bedeutung sind. Vor allem die Angaben zu den Herstelltoleranzen sind bei Neubau von Krananlagen zu beachten. Für Betreiber von Krananlagen sind die Empfehlungen zu Betriebstoleranzen von Bedeutung.