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Statistisch gesehen ereignet sich in Deutschland jeden Tag eine Staubexplosion in einem Industrieunternehmen. Das Ausmaß der Schäden kann dabei von geringfügig bis fatal reichen und Sachschäden ebenso wie Personenschäden oder Umweltzerstörungen umfassen. Treffen mechanische oder elektrische Funken auf Staubpartikel oder andere brennbare Partikel und herrscht eine explosionsfähige Atmosphäre, kann es schnell zum „Knall“ kommen. Die Verhinderung solcher Vorfälle ist ein komplexes Handwerk, der Explosionsschutz nimmt eine wichtige Rolle in der Industrie ein. Besonders betroffen ist mit gut einem Viertel der Explosionsereignisse die Lebensmittelindustrie, aber auch die Pharma-, Baustoff- und Chemieindustrie sind hochgefährdete Bereiche. Eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung und angemessene Maßnahmen zur Explosionsvermeidung sind notwendig und gesetzlich vorgeschrieben in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die vorliegende Richtlinie spezifiziert die Inhalte der Richtlinie VDI 2263 Blatt 10 für Mischer und Mischanlagen und ist in Verbindung mit dieser anzuwenden. Sie richtet sich an Betreiber von Mischern und Mischanlagen sowie an Hersteller derselben und an Sachverständige und Prüfende.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 10.1 behandelt die zu treffenden Maßnahmen im Rahmen des Explosionsschutzes bei Mischern und Mischanlagen, in denen brennbare Dampf-Luft-, Staub-Luft- oder hybride Gemische vorliegen oder entstehen können. Dies gilt auch für Anlagen, in denen dies bei bestimmungsgemäßem Betrieb geschieht.
Gegenstand der Richtlinie VDI 2263 Blatt 10.1 sind die Methoden zur sicherheitstechnischen Beurteilung hinsichtlich der Brand- und Explosionsgefährdung. Die Richtlinie stellt verschiedene Methoden der Gefährdungsbeurteilung vor. Sie bietet auch die erforderlichen Hinweise zur Ermittlung einer Gerätekategorie im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX), welche die Kategorisierung der Eignung von Geräten für explosionsgefährdete Bereiche ermöglicht.
Des Weiteren enthält die Richtlinie mehrere Beispiele, in denen ausführlich unterschiedliche Anwendungsfälle und Gefährdungsszenarien in Form von verschiedenen Mischanlagen vorgestellt werden. Betrachtet werden unter anderem Mischanlagen der Chemie-, der Lebensmittel- und der Pharmaindustrie mit Gefährdungsbeurteilung nach ZHA (Zürich Hazard Analysis), bzw. nach Expertenbewertung.
Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 10.1 verfügt über ein Musterformular zur Zündgefahrenbewertung und Festlegung von Schutzmaßnahmen im Anhang.
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