Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für den standardisierten Austausch von alphanumerischen- und grafischen Daten im Lebenszyklus von Immobilien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf alphanumerischen Daten, die in der Betriebs- und Nutzungsphase verwendet werden, unabhängig davon, in welcher Lebenszyklusphase diese Daten erzeugt wurden (z. B. Planungs- oder Errichtungsphase). Daten und Anwendungsfälle im Kontext von digitalen Zwillingen werden in der Richtlinie nicht betrachtet.