Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt das Leistungsbild für das Energiemanagement (EnM) bei Gebäuden und Liegenschaften. Sie kann auf Wohngebäude und Nichtwohngebäude angewandt werden. Sie ist Arbeitsgrundlage in allen Bereichen, in denen der Energiebedarf eine nicht vernachlässigbare Rolle spielt, z.B. beim EnM in Bundes-, Landes- und Kommunalliegenschaften sowie in Industrie, Handel, Gewerbe und im Wohnungsbau. Die Richtlinie soll Anwendung finden auf den gesamten Verlauf des Gebäudelebenszyklus, beginnend mit der Planung eines Gebäudes bzw. einer Liegenschaft über die Errichtung sowie den energiewirtschaftlich sparsamen Betrieb in verschiedensten Nutzungsphasen. Die Richtlinie ist Handlungsanweisung und Leitfaden für die Durchführung eines erfolgreichen EnM. Zu diesem Zweck wird ein Leistungsbild beschrieben. Dieses Leistungsbild unterteilt sich in diverse Einzelleistungen, die von unterschiedlichen Partnern (Management- / operative Ebene) bei Planung und Betrieb eines Gebäudes / einer Liegenschaft zu realisieren sind. Die Richtlinie gibt Hilfestellung vor allem für Entscheider in der Managementebene, die Leistungen im EnM intern oder extern vergeben. Die (Teil-)Leistungen und Methoden in den Phasen des Gebäudelebenszyklus werden beschrieben. Darüber hinaus können Unterpunkte der Richtlinie Grundlage für die Erstellung von Angeboten sein oder als Vertragsgrundlage dienen.