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Inhouse-Seminar S-368
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Anlass für den Abschluss eines GU-Bauvertrages ist zumeist der Wunsch des Bauherrn nach größtmöglicher Kosten- und Terminsicherheit sowie der Vorteil, nur einen Ansprechpartner auf Seiten der Bauausführung zu haben. Es gibt beim GU-Vertrag aber einiges zu beachten, wenn man Überraschungen vermeiden will. In diesem Sinne erläutert Rechtsanwalt Dr. jur. Harald Freise u. a., wie die oft üblichen Pauschalverträge zu gestalten sind, so dass die Erwartungen der Vertragsbeteiligten tatsächlich auch erfüllt werden. Zudem wird gezeigt, wie die Verteilung von Risiken im Hinblick auf Leistungsumfang und Bauzeit vertraglich optimal zu regeln ist. Veranschaulicht wird auch, wie das verzweigte Vertragsverhältnis Bauherr – Generalunternehmer – Subunternehmer am besten zu koordinieren ist – mit vielen nützlichen Hinweisen und Tipps, für Ihre „GU-Vertragspraxis“.
Sie erhalten Informationen und praktische Tipps zu:
Dr. jur. Harald Freise
Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e. V.