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Am 20. Juli 2009 trat die neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG in Kraft. Sie soll die Einhaltung eines einheitlichen Sicherheitsstandards für die innerhalb der Europäischen Union vertriebenen Spielzeuge und einen reibungslosen Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sicherstellen. Mit Ablauf des zweijährigen Übergangszeitraums am 20. Juli 2011 gilt sie in der gesamten Europäischen Union und löst die Richtlinie 88/378/EWG ab. Lediglich in dem besonders komplexen Bereich der chemischen Sicherheitsanforderungen wurde eine verlängerte Übergangsfrist von vier Jahren vereinbart. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Sicherheitsanforderungen der neuen Spielzeugrichtlinie, die Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht sowie über die harmonisierten Normen zur Sicherheit von Spielzeug sowie weiterer verfügbarer Leitliniendokumente.
1. Auflage, 9 Seiten, A4, redaktioneller Beitrag
BESTELL-NR. 22092