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Publikation DIN Media Recht 2022-07
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Das vorliegende Buch ist ein „Rundumschlag“ zum Thema Heizkostenabrechnung. Es stellt eine Vielzahl von relevanten Verordnungen und Dokumenten vor, nimmt Bezug auf entsprechende Normen (Normenreihe DIN V 18599) und erläutert anhand von Praxisbeispielen und Gerichtsurteilen den konkreten Umgang mit dem Thema. Insbesondere auf die zuletzt im Dezember 2021 geänderte Heizkostenverordnung (HeizkostenV) wird eingegangen, auch in Hinblick auf die speziellen Fragen, die sich durch den Einigungsvertrag für die neuen Bundesländer ergeben.
Die 8. Auflage von „Heizkostenabrechnung nach Verbrauch“ wurde umfassend aktualisiert und bietet Ihnen:
Die neue Heizkostenverordnung von 2021 entspricht nun den europarechtlichen Vorgaben. Ein weiterer Grund für die Aktualisierung findet sich im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020. Hier kam es insbesondere zu Änderungen bei der Verbrauchserfassung und der Betriebskostenverteilung. Die 8. Auflage von „Heizkostenabrechnung nach Verbrauch“ enthält:
Mit „Heizkostenabrechnung nach Verbrauch“ liegt ein ebenso umfassendes wie nützliches Fachbuch vor, das praktisch alle Aspekte des Themas abdeckt. Eine wertvolle Hilfestellung, mit der sich dank guter Gliederung, Sachwortregister und Literaturverzeichnis optimal arbeiten lässt.
Aus dem Inhalt:
Das Buch richtet sich an:
Mietende, Vermietende, Verbände, wissenschaftlich Tätige, Justizangestellte (Gerichte), Energieberatungsunternehmen, Sachverständige
Eindeutig ja! Seit nunmehr über 40 Jahren wird überall dort, wo Kosten für Wärme und Warmwasser von den Gebäudeeigentümer*innen auf die Nutzenden umgelegt werden, nach der Heizkosten-Verordnung verfahren. Bis zum Beginn der 1980er-Jahre geschah dies zum Teil schon freiwillig. Aber die Erfahrungen der ersten beiden Energiekrisen in den 1970ern mit der Notwendigkeit zur Einsparung von Energie haben Politik und Wirtschaft davon überzeugt, auch die Heizkostenabrechnung nach Verbrauch zur Erreichung dieses Zieles zu nutzen und verbindlich vorzuschreiben. Sie ist dann im Laufe der Jahre den jeweiligen technischen Weiterentwicklungen angepasst, aber von der Grundausrichtung als Motivation zum Energiesparen nie in Frage gestellt worden. Damit passt sie auch jetzt gerade hervorragend in die aktuelle Klimadiskussion.
Hiermit werden Vorgaben aus der europäischen Energieeffizienz-Richtline (EED) von 2018 umgesetzt. Eigentlich hätte das schon bis Ende 2020 erfolgen müssen, Deutschland war in Verzug. So hat zum Beispiel die Diskussion um die CO2-Bepreisung die Umsetzung der EU-Vorgaben um rund ein Jahr verzögert.
Im Prinzip ja. So oft wird die Heizkosten-Verordnung nun nicht geändert, zum letzten Mal 2009. Aber Mitte 2025 muss die Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen der Fernablesung auf Mieterinnen und Mieter vorlegen, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Betriebskosten. Was noch nicht absehbar ist: Die Bundesregierung hat vor, die Kosten der CO2-Bepreisung zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen. Hier ist noch überhaupt nicht klar, wie das rechtlich geregelt werden soll.
Zu den verschiedenen Vorgaben für die Fernablesung sowie den neuen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen und den damit zusammenhängenden Kürzungsmöglichkeiten werden sicher Streitfragen entstehen, die die Gerichte beschäftigen werden. In solchen Fällen bietet der Kommentar wertvolle Auslegungshilfen.
8. vollständig überarbeitete Auflage, 340 Seiten, A5, Broschiert, Print
ISBN 978-3-410-30996-3 | BESTELL-NR. 30996
E-BOOK 978-3-410-30997-0 | BESTELL-NR. 30997