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Freisetzung von gefährlichen Stoffen gehört zu den wesentlichen Merkmalen von Bauprodukten. Um Angaben zur Stofffreisetzung in der Leistungserklärung machen zu können, sind harmonisierte Referenzverfahren unabdingbar. Dieser Beitrag stellt die neuen harmonisierten Prüfverfahren vor, die das Ziel haben, für alle betroffenen Bauprodukte unter der Verordnung Nr. 305/2011 (EU-BauPVO) anwendbar zu sein.
1. Auflage, 6 Seiten, A4, redaktioneller Beitrag
BESTELL-NR. 26160