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Mit der Umsetzung der Bauproduktenverordnung werden die Anforderungen an die Benannte Stelle neu geregelt. Der Hersteller ist verpflichtet, zusammen mit der Benannten Stelle seine Dokumente an die Festlegungen der Bauproduktenverordnung anzupassen beziehungsweise neu zu erstellen (Leistungserklärung). Mit der zu erwartenden Einführung der neuen CE-Kennzeichnungsnormen sind auch Änderungen der Prüfzyklen und -verfahren umzusetzen.
1. Auflage, 4 Seiten, A4, redaktioneller Beitrag
BESTELL-NR. 24359