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Die Produktsicherheitsverordnung der Europäischen Union (EU) vom 10. Mai 2023 gilt ab dem 13. Dezember 2024 und löst die Produktsicherheitsrichtlinie vom 3. Dezember 2001 ab. Sie regelt Anforderungen an die Sicherheit von Verbraucherprodukten, wobei die Einhaltung der europäischen harmonisierten Normen die Konformitätsvernutung begründet. Hersteller und andere Wirtschaftsakteure sowie Anbieter von Online-Marktplätzen trifft eine Vielzahl von Pflichten, deren Beachtung von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert wird.
Wenn eine Person durch ein fehlerhaftes (unsicheres) Produkt geschädigt wird, kann sie vom Hersteller des Produkts Ersatz des Schadens verlangen. Die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024 tritt an die Stelle der 1985 erlassenen Richtlinie, die in der Bundesrepublik Deutschland durch das Produkthaftungsgesetz umgesetzt worden ist, und verschärft Voraussetzungen und Folgen der Haftung.
Die neuen EU-Vorschriften sollten für jedes Unternehmen Anlass sein, bestehende Vorkehrungen zu überprüfen und nachzuschärfen, um die Haftung von Unternehmen, Geschäftsleitung und Angestellten auszuschließen. Von zentraler Bedeutung ist die Einrichtung eines Rückruf-Managements, das in behördlichen Leitfäden (nur) kursorisch beschrieben ist. Ein weiteres Element ist die Warenausgangsprüfung hergestellter Produkte sowie die Prüfung zugelieferter (Teil-)Produkte mittels Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204. Schließlich kann auch die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 bei der Verteidigung gegen Ansprüche von Bedeutung sein.