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Norm [AKTUELL]
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Diese Bauartnorm VG 96915-19 gilt für nicht wiederaufladbare Batterien 28 V 8 Ah für die Stromversorgung von Gebläsen für ABC-Schutzanzüge, die im Bereich der Bundeswehr eingesetzt werden. Die Norm ist von Rüstungsorganisationen weiterer Nationen anerkannt. Die Norm gilt in Verbindung mit der Fachgrundnorm VG 96915-2 und legt die speziellen technischen Anforderungen an die Lithiumbatterie wie Maße, Werkstoffe, elektrische Daten, Lastprofile sowie spezielle Prüfungen und Prüfpläne für die Typprüfung beziehungsweise Lagerfähigkeitsprüfung fest. Angaben zu Kennzeichnung und Verpackung der Lithiumbatterien sind ebenfalls enthalten. Die Norm wurde von der DIN-Normenstelle Elektrotechnik (NE), Arbeitsausschuss NA 140-00-03 AA "Batterien", erarbeitet.
Gegenüber VG 96915-19:1999-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm an die neue Fachgrundnorm VG 96915-2:2017-10 angepasst; b) AIT-Kennzeichnung ergänzt; c) Verweis auf UWG ergänzt; d) Anforderungen zum Kunststoff des Batteriegehäuses geändert; e) Entladeprüfung III ergänzt; f) Druckabfallprüfung ergänzt; g) Prüfpläne angepasst; e) Norm redaktionell überarbeitet.